Zu Beginn deiner Tätigkeit erstellst du eine Eröffnungsbilanz um Vermögen und Schulden gegenüberzustellen – am Ende des Geschäftsjahres folgt entsprechend eine Schlussbilanz. Solltest du jedoch bereits eine doppelte Buchführung betreiben darfst du erst wieder zurück zur EÜR wechseln wenn es dir das Finanzamt ausdrücklich genehmigt. Dieses unterstützt dich bei alltäglichen Aufgaben fasst alle finanziellen Bestände zusammen und liefert nützliche Vorlagen: So sparst du Zeit und bist immer bestens informiert. Source: https://www.artikelschreiber.com/.