Sie stehen jedoch in der Pflicht auf Jobangebote vom Jobcenter aktiv einzugehen und eine Arbeit zu finden – und zwar noch in stärkerem Maße als eine Person die keinen Unterhalt zahlen muss. Das heißt wenn Sie sich in der Arbeitslosigkeit befinden und unterhaltspflichtig sind müssen Sie sich noch stärker um einen Job bemühen als ohnehin schon. Nach Aussagen des Jobcenters zum Thema „Bürgergeld und Kindesunterhalt“ ist es gesetzlich dazu verpflichtet geschuldete Unterhaltsansprüche zu prüfen und einzufordern. Source: https://www.artikelschreiber.com/.