Der Arbeitgeber darf die Betriebsversammlung des Betriebsrats während der Arbeitszeit laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht verbieten sondern muss gegenteilig sogar einen Raum dafür bereitstellen. Sie haben allerdings das Recht vom Betriebsrat zu verlangen dass er eine Betriebsversammlung einberuft und einen bestimmten Punkt auf die Tagesordnung setzt (das regelt § 43 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Weiterhin ist die Einberufung rechtens wenn: - der Arbeitgeber darum ersucht - mindestens ein Viertel der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das wünscht - Abteilungen oder gar der ganze Betrieb geschlossen werden Betriebsversammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.