Ein Arbeitgeber muss also nachweisen dass die getroffene unternehmerische Entscheidung umgesetzt wurde und diese einen direkten Zusammenhang mit dem dauerhaften Wegfall der Arbeitsplätze hat. Wo es gehen könnte: In einem Fall wo alle 20 Arbeitnehmer also die gesamte Belegschaft eines Schuhgeschäftes sich weigert Kurzarbeit zu akzeptieren obwohl derzeit das Geschäft geschlossen ist. Zum einen handelte es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz fand also keine Anwendung und zum anderen hat die Arbeitnehmerin das Angebot so vehement abgelehnt dass diese wohl letztlich auch einer Änderungskündigung eine Absage erteilt hätte. Source: https://www.artikelschreiber.com/.