Die Verordnung enthält zahlreiche Anpassungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse: so etwa präzisere Vorgaben zur Betäubung und zur Beurteilung des Betäubungserfolges. Davon ausgenommen sind Einzelfälle z.B. verunfallte nicht mehr transportfähige Tiere oder gelegentliche Schlachtungen von Hausgeflügel Kaninchen und Laufvögeln (Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle VSFK Art. Diese umfasst nebst den Regeln für die „Gute Herstellungspraxis“ (GHP) unter anderem die Rückverfolgbarkeit der Tiere die Identifizierung und Bewertung von Gefahren Massnahmen bei möglichen Gesundheitsgefährdungen sowie die Dokumentation. Source: https://www.artikelschreiber.com/.