Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Studium an einer Fachhochschule und der Dualen Hochschule BW (unter Voraussetzung eines Eignungstests der DHBW) möglich. Eine Bescheinigung über die bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife ist möglich wenn unmittelbar im Anschluss an den schulischen Abschluss ein einschlägiges Praktikum von sechs Monaten im In- oder Ausland erfolgt. Optional können Sie durch das erfolgreiche Ablegen einer Zusatzprüfung am Ende des BKG II den Berufsabschluss Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen erwerben. Source: https://www.artikelschreiber.com/.