Für jede Beratung muss vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Dabei wird geprüft ob ein Anliegen bereits am Telefon per Post oder per E-Mail geklärt werden kann und welche Unterlagen gegebenenfalls zu dem Beratungsgespräch mitgebracht werden sollen. Durch die Terminvereinbarung soll Wartezeit vermieden und die Einhaltung der Abstandsregelungen für Besucherinnen und Besucher erleichtert werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.