Ausbildungsziel: Ein anderes wichtiges Recht des Auszubildenden ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: Er muss keine Arbeiten verrichten die nichts mit der Ausbildung zu tun haben wie zum Beispiel private Besorgungen für den Chef oder das Putzen der Toilette. Kündigungsrecht: Auch haben Azubis eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden. Vertretung: Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden die die Interessen der Jugendlichen vertritt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.