Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten – ganz egal ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Die Obergrenze von insgesamt 3.000 Euro gilt für den gesamten Zeitraum und entsteht nicht jedes Jahr aufs Neue. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungen können die Inflationsausgleichsprämie jeweils von jedem ihrer Arbeitgeber erhalten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.