Atteste abrechnen Die Kosten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Renten- Reha- und Kuranträge werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wenn eine Krankenkasse eine Anfrage an Sie stellt prüfen Sie ob der mitgesendete Vordruck die Muster-Nummer enthält. Wenn nicht weisen Sie die Kasse darauf hin dass Sie in diesem Fall nur nach der GOÄ abrechnen können. Source: https://www.artikelschreiber.com/.