Die Geschäftsgebühr darf Ihr Rechtsanwalt berechnen wenn er für Sie einen außergerichtlichen Auftrag wie etwa die Gestaltung eines Vertrags übernommen hat. Laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gehört zu einem Geschäft auch das Einholen von Informationen was eine Vielzahl verschiedener Tätigkeiten abdeckt. Die Faustregel ist also dass die Geschäftsgebühr entstehen kann sobald Ihr Anwalt für Sie nach außen auftritt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.