Angesichts aktuell stark gestiegener Lebenshaltungskosten fordert der tbb vom Freistaat Thüringen seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und auch die Tarifbeschäftigten finanziell zu entlasten. Steigerung der Mieten in Thüringen um durchschnittlich 57% Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_529_611.html Die finanzielle Belastung der Tarifbeschäftigten durch die in diesem Jahr überdimensional gestiegenen Lebenshaltungskosten gerade für die unteren Einkommensgruppen von E2 bis E6 nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) Beschäftigten im Arbeitsalltag ist enorm. In § 16 Abs. 5 TV-L heißt es: „Zur regionalen Differenzierung zur Deckung des Personalbedarfs zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.