Mit der inhaltlichen Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann immer dann begonnen werden sobald dem/r zuständigen Sachbearbeiter/in alle nach § 2 KDVG einzureichenden Unterlagen vorliegen. Nach Eingang eines Antrags wird dieser gesichtet und überprüft ob sämtliche notwendig beizufügenden Unterlagen nach § 2 KDVG vorliegen. Wie lange ist die Bearbeitungszeit bei Anträgen von Soldatinnen und Soldaten bei denen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aufgrund der Gewissensdarlegung nicht in Frage steht. Source: https://www.artikelschreiber.com/.