Wenn ein Hersteller während einer Arzneimittelkontrolle nur noch einen Wirkstoffgehalt von 88% findet oder wenn die Abbauprodukte oberhalb des Grenzwertes liegen dann ist das Arzneimittel nicht mehr verkehrsfähig und bekommt keine Haltbarkeit attestiert. Grundsätzlich kann ich sagen: Steht eine Temperaturangabe wie „nicht über 25 Grad Celsius lagern“ auf der Packung dann sollten man von dem Arzneimittel die Finger weglassen wenn das Verfalldatum überschritten ist. Medscape: 2015 wurde in einem Kommentar in den Mayo Clinic Proceedings vorgeschlagen dass Arzneimittelhersteller dazu verpflichtet werden könnten ein vorläufiges Verfallsdatum festzulegen und dieses dann nach Langzeitversuchen zu aktualisieren. Source: https://www.artikelschreiber.com/.