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Alarmierung und Evakuierung | DGUV Publikationen

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines…


Zusammenfassung:    Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Grundsätzlich sind dann alle betroffenen Personen sofort sicher und schnell aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren. Die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ richtet sich an die Unternehmerin oder den Unternehmer, in deren Verantwortung die Alarmierung und Evakuierung der anwesenden Personen liegt.


Eine klare und verständliche Arbeitsanweisung für die Evakuierung eines Gebäudes oder einer Einrichtung ist von großer Bedeutung, um im Ernstfall einen geordneten Ablauf zu gewährleisten und Verletzte sowie Sachschäden zu minimieren. Die folgenden Schritte sollten in eine solche Arbeitsanweisung aufgenommen werden: 1. Alarmierung: Eine alarmierende Person (z.B. ein Mitarbeiter, der das Feuer bemerkt hat) sollte so schnell wie möglich den Feueralarm auslösen. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Art des Alarms unterschiedlich sein (z.B. Druckknopfmelder oder Rauchmelder). 2. Information: Alle Personen, die sich im betroffenen Gebäude oder Bereich befinden, müssen über die Evakuierung informiert werden. Hierfür können verschiedene Mittel zum Einsatz kommen, wie beispielsweise eine Durchsage über Lautsprecher oder das persönliche Ansprechen von Personen durch Mitarbeiter oder Sicherheitspersonal. 3. Fluchtwege: Es ist wichtig, dass alle Personen den kürzesten und sichersten Fluchtweg benutzen. Deshalb sollten diese Wege gut gekennzeichnet und regelmäßig gepflegt werden. Zusätzlich sollten sie möglichst barrierefrei gestaltet sein. 4. Sammelplatz: Nachdem alle Personen das Gebäude verlassen haben, sollten sie sich an einem vorher festgelegten Sammelplatz treffen. Dieser sollte sicher und außerhalb der Gefahrenzone liegen und deutlich gekennzeichnet sein. 5. Kontrolle: Die Anwesenheit aller Personen sollte am Sammelplatz kontrolliert werden, um sicherzugehen, dass niemand vermisst wird. 6. Rückkehr: Erst wenn die Einsatzkräfte Entwarnung gegeben haben, dürfen die Personen das Gebäude wieder betreten.


Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines…
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