Wichtig ist zu beachten dass die meisten Formen der Kaltakquise inzwischen per Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (=UWG) verboten sind. Insbesondere die Kontaktaufnahme per Telefon oder Anschreiben ist in Deutschland fast komplett untersagt und bedarf einer ausdrücklichen teilweise sogar schriftlichen Einwilligung des Empfängers. Die Warmakquise richtet sich an Kunden die dem Unternehmen direkt oder auch indirekt bekannt sind zu denen aber trotzdem bislang keine gefestigte Geschäftsbeziehung aufgebaut werden konnte. Source: https://www.artikelschreiber.com/.