Auch das Frankfurter Radfahrbüro antwortete nicht ganz so flott aber eindeutig: Es mag ja sein dass Geschäfte für sich eine solche Sperrzone definieren und diese gern frei halten würden eine rechtliche Grundlage für das Verbot des Abstellens und das Entfernen von abgestellten Rädern ist uns allerdings nicht bekannt. Summa summarum: Es wird Zeit die Herren Hilfs-Sheriffs deutlich aber freundlich darauf hinzuweisen dass sie nicht berechtigt sind fremde Fahrräder anzufassen mit dem Ziel sie aus der von ihren Bossen eigenmächtig reklamierten Herrschaftszone zu entfernen. Übrigens: als Lektüre bieten sich an das Buch Recht für Radfahrer von Dr. Kettler dem ehemaligen ADFC-Vorsitzenden Schleswig-Holstein sowie die Internetseite von Dr. Peter de Leuw vielen von Euch noch in Erinnerung als früherer Webmaster des ADFC Hessen-Portals. Source: https://www.artikelschreiber.com/.