Er gilt auch fürs Berufsleben: Wenn ein Unternehmen Sie in schlechter Erinnerung behält verbauen Sie sich selbst die Chance auf eine mögliche spätere Zusammenarbeit in welcher Form auch immer. Form und Höflichkeit wahren Es ist im Prinzip nichts Verwerfliches einem Unternehmen eine Absage zu erteilen wenn man Ihnen nach einem Vorstellungsgespräch eine Stelle angeboten hat. Wenn Sie sich für die schriftliche Form entscheiden dann denken Sie daran dass die Absage in gewisser Weise einem Bewerbungsschreiben ähnelt und folgende Punkte enthalten sollte: Source: https://www.artikelschreiber.com/.