Sollten technische Probleme wie beispielsweise ein kompletter oder teilweiser Zusammenbruch der Verbindung auftreten die dazu führen dass die als Videokonferenz durchgeführte mündliche Verhandlung nicht offen und fair abgehalten werden kann würde unter Umständen gegen das rechtliche Gehör verstoßen (Art. Dauert die Verbindungsunterbrechung länger als einige Minuten an so kontaktiert ein Mitglied der Abteilung den betreffenden Beteiligten um zu schauen ob es ein techniosches Problem gibt. In der Regel wird die erneute mündliche Verhandlung als Videokonferenz durchgeführt sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen (E‑III 1.2). Source: https://www.artikelschreiber.com/.