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Personalverwaltung


Personaldaten bei Begin eine Arbeitsverhältnis




Metakey Beschreibung des Artikels:     Die Personalverwaltung bildet die Grundlage der Personalarbeit. Die hier erhobenen Daten werden für die Entgeltabrechnung und ergänzend für darauf aufbauende Personalmanagementsysteme benötigt.


Zusammenfassung:    Zusammenfassung Die Personalverwaltung bildet die Grundlage der Personalarbeit. Die hier erhobenen Daten werden für die Entgeltabrechnung und ergänzend für darauf aufbauende Personalmanagementsysteme benötigt. https://doi.org/10.34157/978-3-648-15842-5_3 Download citation DOI: https://doi.org/10.34157/978-3-648-15842-5_3 Publisher Name: Haufe, München Online ISBN: 978-3-648-15842-5 e Book Packages: Business and Economics (German Language)


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    




Zusammenfassung: Personaldaten bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses



Der Umgang mit Personaldaten ist ein zentraler Aspekt im Personalwesen und legt die Grundlage für eine korrekte Verwaltung und Entgeltabrechnung. Beim Beginn eines Arbeitsverhältnisses müssen Arbeitgeber diverse Daten erheben, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und eine reibungslose Integration neuer Mitarbeiter sicherzustellen. Dazu zählen persönliche Informationen wie Name, Anschrift und Geburtsdatum, aber auch Sozialversicherungsdaten oder Steueridentifikationsnummern.



Wesentliche Punkte: Eine rechtzeitige Übermittlung dieser Daten erleichtert die Anmeldung bei der Krankenkasse und die Einhaltung rechtlicher Fristen. Arbeitgeber müssen sich zudem mit Themen wie Datenschutz und der Speicherung sensibler Daten in Personalmanagementsystemen auseinandersetzen. Doch keine Sorge – mit den richtigen Prozessen sind diese Aufgaben problemlos zu bewältigen.





Welche Personaldaten sind erforderlich?



Beim Start eines Arbeitsverhältnisses ist die Erfassung bestimmter personenbezogener Daten unverzichtbar. Diese werden benötigt, um den Arbeitnehmer korrekt anzumelden, Lohnzahlungen durchzuführen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die wichtigsten Informationen umfassen:



  • Vollständiger Name und Anschrift

  • Geburtsdatum

  • Steueridentifikationsnummer und Steuerklasse

  • Sozialversicherungsnummer

  • Krankenversicherung (Mitgliedsbescheinigung)

  • Bankverbindung für Gehaltszahlungen



Darüber hinaus können weitere Informationen wie Notfallkontakte oder vorherige Beschäftigungsverhältnisse relevant sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes erheben und speichern.





Datenschutz: Sicherheit geht vor



Personaldaten sind besonders sensibel und unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung dieser Daten muss gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen. Arbeitnehmer sollten darüber informiert werden:



  • Welche Daten erhoben werden

  • Zu welchem Zweck diese verarbeitet werden

  • Wie lange die Daten gespeichert bleiben



Arbeitgeber in Deutschland, insbesondere in Städten wie Kiel, Schleswig-Holstein, profitieren von modernen Personalmanagementsystemen, die nicht nur sicher sind, sondern auch Effizienz und Transparenz erhöhen.





Fristen und Formalitäten beim Beginn des Arbeitsverhältnisses



Um einen reibungslosen Start zu gewährleisten, gibt es einige wichtige Fristen und Formalitäten:



  • Anmeldung bei der Krankenkasse: Muss spätestens zur ersten Gehaltsabrechnung erfolgt sein.

  • Arbeitsvertrag: Idealerweise wird dieser vor dem ersten Arbeitstag unterzeichnet. Alternativ ist eine Unterschrift am ersten Tag möglich.

  • Meldung an die Sozialversicherungsträger: Diese erfolgt meist elektronisch durch den Arbeitgeber.



Besonders an Feiertagen oder Wochenenden kann es zu Verzögerungen kommen. Daher ist es ratsam, alle Formalitäten frühzeitig zu klären.





Flexibilität: Eintrittsdatum verschieben



Manchmal kommt es vor, dass der geplante Arbeitsbeginn geändert werden muss – etwa durch Krankheit oder unerwartete Umstände. Hier können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Wichtig: Das neue Eintrittsdatum sollte schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.





Fazit



Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses bringt einige administrative Aufgaben mit sich, doch mit klar strukturierten Prozessen lässt sich alles reibungslos erledigen. Die richtige Erhebung und Verwaltung von Personaldaten bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.



Für weiterführende Informationen empfehlen wir die Lektüre auf der Webseite des Haufe Verlags oder dieses Dokument:
Grundlagen der Personalverwaltung.




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Personalverwaltung
Bildbeschreibung: Die Personalverwaltung bildet die Grundlage der Personalarbeit. Die hier erhobenen Daten werden für die Entgeltabrechnung und ergänzend für darauf aufbauende Personalmanagementsysteme benötigt.


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Inhaltsbezogene Links:    

  1. Beginn des Tätigkeitsverhältnisses » Karriere A-Z
  2. Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns in der Sozialversicherung
  3. Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns in der Sozialversicherung
  4. Arbeitgeberpflichten bei Beginn des ...
  5. Arbeitsverhältnis: Definition, Arten, Rechte und Pflichten

   


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Was bedeutet "Status bei Beginn der Beschäftigung" im Personalfragebogen? - Zu „Status bei Beginn der Beschäftigung“ Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, jeden Beschäftigten zu melden und die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Daraus ergibt sich für ihn die Pflicht, das Sozialversiche- rungsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen.

  • Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber bei Arbeitsbeginn? - Bei Beschäftigungsbeginn muss der Arbeitnehmer Ihnen seine Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Mit dem Geburtsdatum und der Steuer-ID melden Sie den Mitarbeiter für das ELStAM -Verfahren des Finanzamtes an. Auch müssen Sie angeben, ob es sich um die Haupt- oder eine Nebenbeschäftigung handelt.

  • Welche Informationen benötigt der neue Arbeitgeber? - Angaben zu Steuer, Sozialversicherung, Entlohnung und vermögenswirksamen Leistungen. Alle Angaben rund ums Thema Steuer – die klassische ID, die Finanzamt-Nummer, die Steuerklasse, Kinderfreibeträge und die Konfession – sind vom künftigen Arbeitgeber ebenfalls im Personalfragebogen anzugeben.

  • Welche persönlichen Daten braucht man für einen Arbeitsvertrag? - Im Rahmen des Arbeitsvertrages werden folgende (besondere) personenbezogene Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Religionszugehörigkeit, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Personalausweisnummer.


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