Microsoft Word - SHAEF_Militärgesetze.doc Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten Inhaltsübersicht: S A M M L U N G der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und A... Fälschliches Sich Ausgeben als Angehöriger der Alliierten St... Artikel VI - Strafausschließungsgründe 1 Artikel IV Zusammensetzung der Gerichte 4 Dezember 1933, RGBl I/l016 Artikel IV - Beschränkung von Strafen 7 2 Deutsche Gerichte Es wird hiermit verordnet: Artikel l - Z... Darin werden von Zeit zu Zeit alle Proklamationen, Gesetze, ... Hauptamt für Volksgesundheit, 15 NS-Bund Deutscher Technik, 28 Reichsausschuß zum Schutze des Deutschen Blutes, 50 Dieses Gesetz tritt in dem besetzten Gebiet Deutschlands am ... 77 Aufbebung bestimmter Arbeitsorganisation und Arbeitsämter... Alle Universitätsrektoren und kuratoren, die seit dem 30 die nach bestehenden deutschen Sperrvorschriften gesperrt si... Zum Beispiel, wenn ein finanzielles Unternehmen drei Formula... Kurze Zusammenfassung: S A M M L U N G der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung - Deutschland ( E n g l i s c h e r u n d d e u t s c h e r T e x t ) Authorized for Publishing by Military Government Druck von Albert Höntges Söhne, Krefeld, Petersstraße 63 Zu beziehen durch: Verlag Albert Höntges Krefeld, Petersstraße 63 und durch den Buchhandel COLLECTION of Proclamations, Laws, Ordinances, Notices, and other regulations of the Military Government-Germany ( E n g l i s h a n d G e r m a n T e x t ) Authorized for Publishing by Military Government Printed by Albert Hoentges Söhne, Krefeld, Petersstraße 63 To procure by the publisher Albert Hoentges Krefeld, Petersstraße 63, and bookselling-trade Inhaltsverzeichnis Table of Contents PROKLAMATION NR. 3 GESETZ NR. l ANWEISUNG NR. l ORDINANCE NO. l INSTRUCTIONS NO. 3 REGULATION NO. Fälschliches Sich Ausgeben als Angehöriger der Alliierten Streitkräfte oder unbefugtes Tragen von Uniformen der Alliierten Streitkräfte; 9. Plündern, Brandschatzung oder Beute machen, Beraubung oder Schändung von Toten oder Verwundeten; 17. Die Gemeinde kann mit einer Gesamtgeldstrafe belegt werden, falls die genannten Personen in ihrer Vertretereigenschaft verurteilt worden sind und Gesamtverantwortlichkeit festgestellt worden ist. Artikel VI - Strafausschließungsgründe 1. Artikel VII - Begriffsbestimmungen 1. Ein einfaches Militärgericht kann jede gesetzliche Strafe mit Ausnahme der Todesstrafe, einer Freiheitsstrafe über ein Jahr oder einer Geldstrafe von mehr als £ 250 $ 1.000 verhängen. Artikel IV Zusammensetzung der Gerichte 4. Diese Verordnung tritt am Tage der ersten Verkündung in Kraft. c) Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933, RGBl I/l016. e) Reichsflaggengesetz vom 15. Entscheidungen der deutschen Gerichte, deutscher Amts- stellen und Beamten, oder juristische Aufsätze, die nationalsozialistische Ziele oder Lehren erklären oder anwenden, dürfen in Zukunft nicht mehr als Quelle für die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechtes zitiert oder befolgt werden. Artikel IV - Beschränkung von Strafen 7. Artikel VI - Inkrafttreten 12. Im Auftrage der Militärregierung Militärregierung Deutschland Kontrollgebiet des 0bersten Befehlshabers Gesetz Nr. 2 Deutsche Gerichte Es wird hiermit verordnet: Artikel l - Zeitweilige Schließung von Ordentlichen- und Verwaltungsgerichten 1. Alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte im besetzten Gebiet dürfen ihre Tätigkeit nur wieder aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anordnungen der Militärregierung bestimmt wird. In Sachen, in denen die Verzögerung in der Geltendmachung eines Rechts durch Klage oder durch andere Rechtshandlungen vor einem deutschen Gericht zur Folge hat, daß Ansprüche uneintreibbar werden oder Rechte erlöschen, ist die Zeit, während deren solche Klagen oder andere Rechtshandlungen durch die Schließung der deutschen Gerichte oder die in diesem Gesetze enthaltenen Beschränkungen unmöglich gemacht wurden, von der Berechnung der Verjährungs- oder Ersitzungsfristen auszuschließen. Darin werden von Zeit zu Zeit alle Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen und alle anderen an die Bevölkerung des besetzten deutschen Gebietes von der Militärregierung erlassenen Bestimmungen veröffentlicht werden. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und die nachstehend verzeichneten Aemter, Organisationen und Einrichtungen werden aufgelöst und sind verboten in dem vollen Umfange, in dem diese ihre Tätigkeit in dem besetzten Gebiet ausgeübt haben. Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 8. Hauptamt für Volksgesundheit, 15. Rassenpolitisches Amt der NSDAP, 20. NSD-Aerztebund, 26. NS-Bund Deutscher Technik, 28. NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten, 40. NS-Reichsbund für Leibesübungen, 43. Reichsausschuß zum Schutze des Deutschen Blutes, 50. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe geahndet. Dieses Gesetz tritt in dem besetzten Gebiet Deutschlands am Tage der Verkündung in Kraft. Verboten sind Handlungen, welche zum Gegenstande haben oder sich beziehen auf: a) Devisenwerte, welche ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar, im Eigentum oder in der Verfügungsgewalt von Personen in Deutschland stehen. Im Auftrage der Militärregierung Militärregierung Deutschland Kontrollgebiet des 0bersten Befehlshabers Gesetz Nr. 77 Aufbebung bestimmter Arbeitsorganisation und Arbeitsämter 1. Dezember 1937 bestanden haben. Alle Reichskommissare, Reichsbevollmächtigte, Generalbevollmächtigte und Generalinspektoren; 6. Alle Universitätsrektoren und kuratoren, die seit dem 30. Redakteure, Hilfsredakteure, Direktoren, Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats aller Zeitungen, Zeitschriften und sonstiger der Verbreitung von Nachrichten gewidmeten Unternehmen, die der NSDAP gehören oder von ihr kontrolliert werden, oder irgend einem Unternehmen einer Abteilung-, Behörde, Amtsstelle, Geschäftsstelle oder sonstigen Organisation, welche der NSDAP angegliedert oder angeschlossen ist, oder von ihr überwacht, oder betreut wird, gehören; 43. Die verantwortlichen Beamten werden, soweit es die Umstände erlauben, das gegenwärtige Ausgabensystem beibehalten. die nach bestehenden deutschen Sperrvorschriften gesperrt sind, zu unterscheiden. Versicherer haben das Formular MGAF (2), Serie A, nicht einzureichen, jedoch gesperrtes Vermögen auf Formular MGAF (2), Serie B, anzumelden. Anmeldepflichtiges Vermögen 4. Zusätzliche Bogen 7. Ausfüllung des Anmeldungsformulars 10. Alle Eintragungen müssen deutlich, leserlich und an den vorgeschriebenen Stellen gemacht werden. Zum Beispiel, wenn ein finanzielles Unternehmen drei Formulare einreicht, so muß die eidesstattliche Erklärung nur auf dem dritten Formular unterschrieben werden, vorausgesetzt, daß die Nummern aller Formulare in der eidesstattlichen Erklärung an der hierfür vorgesehenen Stelle angegeben werden. Auszug aus dem Inhalt: S A M M L U N G der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung - Deutschland ( E n g l i s c h e r u n d d e u t s c h e r T e x t ) Authorized for Publishing by Military Government Druck von Albert Höntges Söhne, Krefeld, Petersstraße 63 Zu beziehen durch: Verlag Albert Höntges Krefeld, Petersstraße 63 und durch den Buchhandel COLLECTION of Proclamations, Laws, Ordinances, Notices, and other regulations of the Military Government-Germany ( E n g l i s h a n d G e r m a n T e x t ) Authorized for Publishing by Military Government Printed by Albert Hoentges Söhne, Krefeld, Petersstraße 63 To procure by the publisher Albert Hoentges Krefeld, Petersstraße 63, and bookselling-trade Inhaltsverzeichnis Table of Contents PROKLAMATION NR. 3 GESETZ NR. l ORDINANCE NO. 3 REGULATION NO. Fälschliches Sich Ausgeben als Angehöriger der Alliierten Streitkräfte oder unbefugtes Tragen von Uniformen der Alliierten Streitkräfte; 9. Plündern, Brandschatzung oder Beute machen, Beraubung oder Schändung von Toten oder Verwundeten; 17. Beihilfe zugunsten einer Person oder Unterlassung der Anzeige betreffend eine Person, von der es bekannt ist, dass sie von den Alliierten Streitkräften gesucht wird; 40. Artikel VI - Strafausschließungsgründe 1. Artikel III - Strafbefugnis der Gerichte der Militärregierung a. Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 8. Hauptamt für Volksgesundheit, 15. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner ersten Verkündung in Kraft. Im Auftrage der Militärregierung Militärregierung Deutschland Kontrollgebiet des 0bersten Befehlshabers Gesetz Nr. 6 Ermächtigung durch Amtshandlung der Militärregierung Formvorschriften des deutschen Rechts nicht einzuhalten 1. Dies gilt unter anderem für nachstehende Fälle: Die Begründung oder Beendigung eines Beamten oder Angestellten Verhältnisses, die Erlaubnis zur Ausübung eines Berufes, zum Betriebe eines Handelsgewerbes, eines geschäftlichen Unternehmens oder zur Ausübung einer sonstigen Tätigkeit, oder zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung- oder die Ermächtigung zur Vornahme einer Amtshandlung durch einen Dienstvorgesetzten oder durch eine übergeordnete Behörde. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe geahndet. Dezember 1937 das Deutsche Reich bestand. Kein finanzielles Unternehmen darf irgendwelche Zahlung, Überweisung oder Abhebung auf Grund dieser allgemeinen Genehmigung zulassen, wenn bekannt ist, oder Grund zur Annahme besteht, daß diese nicht mit den Vorschriften und Bedingungen dieser allgemeinen Genehmigung im Einklang stehen. Alle Reichskommissare, Reichsbevollmächtigte, Generalbevollmächtigte und Generalinspektoren; 6. b) Ausgaben und Auszahlungen für jede Art von Propaganda oder für militärische Zwecke. Alle Spalten müssen richtig ausgefüllt werden. Bildbeschreibung: S A M M L U N G der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung - Deutschland ( E n g l i s c h e r u n d d e u t s... Datum der Veröffentlichung: 2025-05-02T22:38:15 Teile die Botschaft! Teile diesen Artikel in den sozialen Medien: Autor: Elise