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Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt



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Kurze Zusammenfassung:    Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt Pacta sunt servanda! gemäß u. VwGO §§ 99, 117, ZPO §§ 138, 139, GVG §§ 16, 21, 33, 34, 43, 44, 48, GG Art. 1, 25, 101, 103, 140 StGB §§ 1, 11, 126, 357, i. mit StGB §§ 187, 188, i. mit § StGB 130, i. StGB §§ 132, 132a, i. mit StGB § 138, i. am: _________________, in: __________________________________________, Amtsstelle:_________________________, in: ________________________________, gerichtsverwertbar an Eides statt, in Kenntnis und im Bewusstsein der Strafbarkeit einer vorsätzlich falschen oder fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung, dass ich als Amtsträger (mit Amtsausweis) Beamter oder Angestellte(r) in einer Behörde, a l s Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in, Polizeibeamter, Vollzugsbeamte/r, Rechtspfleger/in, Richter/in, Urkundsbeamter mit einer rechtsgültigen und rechtswirksamen Ernennung (Bestallungsurkunde) als Amtsträger/i n auf dem Boden des Grundgesetzes in der genehmigten Fassung von 1949 für die Bundesrepublik Deutschland stehe um die Anwendung geltenden deutschen Rechts anzuwenden. (vgl. § 11 StGB) Für Amtsträger: Die SHAEF-Gesetze und die SMAD-Befehle sind mir bekannt, bzw. sollten mir diese - im Zusammenhang mit meiner Zulassung (Bestallung) nach deutschem RECHT als Amtsträger -Jurist/in, Volljurist/in - bekannt sein. Auch versichere ich die Gültigkeit und Mängellosigkeit des Geschäftsverteilungsplans des angehörenden Gerichts nach den §§ 33, 34, 43, 44 und 48 VwVfG, und versichere an Eides statt, dass ich als Amtsträger (Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in, Rechtspfleger/ in, Richter/in, Urkundsbeamter/in) in dem anhängigen oben genannten Verfahren zuständig bin bzw. von einem ordentlichen deutschen Staatsgericht beauftragt bin. Mir ist bekannt, dass das deutsche Recht sowohl für alle Prozessbeteiligten, als auch für mich uneingeschränkt gültig ist. Ich erkläre und versichere, dass ich gegenüber den Prozessparteien nicht Partei bin und völlig unparteiisch agiere. Ich bin weder einem Standesrecht noch Auftraggebern oder Arbeitgebern gegenüber verpflichtet. Es ist ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz gültig in der Fassung vom 22.März 1924 und nicht die Geschäftsordnung nach dem ArbGG und auch nicht das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsgericht, BRD-GmbH, Art. 133 GG) Darüber hinaus erkläre ich, dass ich bei einem ordentlichen deutschen Staatsgericht tätig bin. Ich kenne die Remonstrationspflicht (§36 BeamtStG), welches mich zugleich in die volle persönliche Verantwortung nimmt bzw. auch vor Missbrauch schützt. Darüber hinaus erkläre ich, daß eine Rechtsgrundlage des US-Militärregierungsgesetz Nr. 2 Art. IV/V §§ 7, 8, und 9 nicht erforderlich ist. 3 VwVfG: ___________________________ __________________________ (Ort und Tag der Beglaubigung) (Amtsbezeichnung und Unterschrift) Den Unterzeichnenden ist bewusst, dass diese Erklärung gegenüber einem Menschen gegeben wird. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Auszug aus dem Inhalt:    Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt Pacta sunt servanda! gemäß u. VwGO §§ 99, 117, ZPO §§ 138, 139, GVG §§ 16, 21, 33, 34, 43, 44, 48, GG Art. 1, 25, 101, 103, 140 StGB §§ 1, 11, 126, 357, i. mit StGB §§ 187, 188, i. mit § StGB 130, i. StGB §§ 132, 132a, i. mit StGB § 138, i. am: _________________, in: __________________________________________, Amtsstelle:_________________________, in: ________________________________, gerichtsverwertbar an Eides statt, in Kenntnis und im Bewusstsein der Strafbarkeit einer vorsätzlich falschen oder fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung, dass ich als Amtsträger (mit Amtsausweis) Beamter oder Angestellte(r) in einer Behörde, a l s Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in, Polizeibeamter, Vollzugsbeamte/r, Rechtspfleger/in, Richter/in, Urkundsbeamter mit einer rechtsgültigen und rechtswirksamen Ernennung (Bestallungsurkunde) als Amtsträger/i n auf dem Boden des Grundgesetzes in der genehmigten Fassung von 1949 für die Bundesrepublik Deutschland stehe um die Anwendung geltenden deutschen Rechts anzuwenden. § 11 StGB) Für Amtsträger: Die SHAEF-Gesetze und die SMAD-Befehle sind mir bekannt, bzw. sollten mir diese - im Zusammenhang mit meiner Zulassung (Bestallung) nach deutschem RECHT als Amtsträger -Jurist/in, Volljurist/in - bekannt sein. Auch versichere ich die Gültigkeit und Mängellosigkeit des Geschäftsverteilungsplans des angehörenden Gerichts nach den §§ 33, 34, 43, 44 und 48 VwVfG, und versichere an Eides statt, dass ich als Amtsträger (Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in, Rechtspfleger/ in, Richter/in, Urkundsbeamter/in) in dem anhängigen oben genannten Verfahren zuständig bin bzw. von einem ordentlichen deutschen Staatsgericht beauftragt bin. Mir ist bekannt, dass das deutsche Recht sowohl für alle Prozessbeteiligten, als auch für mich uneingeschränkt gültig ist. Ich erkläre und versichere, dass ich gegenüber den Prozessparteien nicht Partei bin und völlig unparteiisch agiere. Ich bin weder einem Standesrecht noch Auftraggebern oder Arbeitgebern gegenüber verpflichtet. Es ist ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz gültig in der Fassung vom 22.März 1924 und nicht die Geschäftsordnung nach dem ArbGG und auch nicht das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsgericht, BRD-GmbH, Art. 133 GG) Darüber hinaus erkläre ich, dass ich bei einem ordentlichen deutschen Staatsgericht tätig bin. Ich kenne die Remonstrationspflicht (§36 BeamtStG), welches mich zugleich in die volle persönliche Verantwortung nimmt bzw. Darüber hinaus erkläre ich, daß eine Rechtsgrundlage des US-Militärregierungsgesetz Nr. 2 Art. 3 VwVfG: ___________________________ __________________________ (Ort und Tag der Beglaubigung) (Amtsbezeichnung und Unterschrift) Den Unterzeichnenden ist bewusst, dass diese Erklärung gegenüber einem Menschen gegeben wird. 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar.


Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt
Bildbeschreibung: Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt Pacta sunt servanda! gemäß u. a. VwGO §§ 99, 117, ZPO §§ 138, 139, GVG §§ 16, 21, 33, 34, 43, 44, 48, GG Art. 1,...



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Autor:     zukunft-strom.de


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