Expertise Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten Bildergalerie Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5 Inhaltsübersicht: 1 Günter Plath Richter i 1, Satz 1 und 2 GG Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundr... Wir müssen daraus die notwendigen Folgerungen ziehen Thomas Dehler auszugsweise in der 44 1 Satz 2 GG, die JBeitrO außerdem ohne Erfüllung des Zitierg... 1 der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehobene Justiz... Und nun wird das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil ... 547 wie folgt ergibt: Als Mußvorschrift ist der Satz 2 nämli... 1 GG (Ehe und Familie), Art 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt Gleichwohl zitiert das RPflG dieses durch die genannte Vorsc... Gleichwohl zitiert das nds Zum einen dürfen diese ungültigen Gesetze weder von der zwei... Das hat zur Folge, dass alle Entscheidungen des BVerfG zum Z... Kurze Zusammenfassung: 1 Günter Plath Richter i. 1 Satz 2 GG und / oder Art. 1 Satz 3 GG die Unwirksamkeit des betreffenden Gesetzes und / oder der Verordnung ex tunc zur Folge? 1 Satz 2 GG und 80 Abs. 1, Satz 1 und 2 GG Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. 1948: Bei der Betrachtung der einzelnen Grundrechte wird man an den Erfahrungen der Weimarer Zeit nicht vorübergehen können. Wir müssen daraus die notwendigen Folgerungen ziehen. von Brentano auszugweise in der 44. Sitzung des Hauptausschusses, 19.01.1949: Ich bin nach wie vor der Meinung, der Gesetzgeber darf eben nicht vergessen, das Eingreifen in ein Grundrecht zu erwähnen. Thomas Dehler auszugsweise in der 44. Sitzung des Hauptausschusses v. August 1950. 1 Satz 2 GG, die JBeitrO außerdem ohne Erfüllung des Zitiergebotes gemäß Art. 1 GG nicht genügen. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 19.10.2011 zu der Frage Konnte die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehobene Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wieder aufleben? 1 Satz 2 GG und Art. Mangoldt war bereits im Parlamentarischen Rat als absoluter Gegner des Zitiergebotes aufgetreten. Vergißt er das einmal, so können die Folgen schwer sein. Und nun wird das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil hier eine dieser kleinen Klauseln [] nicht richtig eingehalten ist, und der Gesetzgeber muss die Arbeit von neuem anfangen. Welche Folgen der Verstoß gegen das jeweilige Zitiergebot also hat, wenn es im Grundgesetz als Muss-Vorschrift aufgenommen wird, hat v. Der Nazi-Jurist Dr. Hermann v. Auflage, Art. III 2c - IV 3a, S. 547 wie folgt ergibt: Als Mußvorschrift ist der Satz 2 nämlich - wie dies von Mangoldt schon in den Beratungen des PR. Mangoldt sich in seinem Kommentar Das Bonner Grundgesetz, II. 547 selbst zitiert, obgleich der Parlamentarische Rat seinen sämtlichen Ausführungen zur Nichtaufnahme des Zitiergebot im Bonner Grundgesetz ausdrücklich nicht gefolgt ist: Vorsitzender Dr. Schmidt in der 44. Anm.: seit dem Inkrafttreten des Bonner GG Art. Gerhard Wolf hat 1996 die folgenden Rechtssätze in dem von ihm stammenden Aufsatz Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken? 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 1 GG (Ehe und Familie), Art. 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt. 2 GG (Freiheit der Person - Unverletzlichkeit der Person), Art. Gleichwohl zitiert die AO in § 413 die durch die genannten Vorschriften der AO eingeschränkten Grundrechte der Art. 1 GG und Art. 1 GG nicht. Seeschiffsregisterordnung In der Vorschrift des § 45 Schiffsregisterordnung wird das Freiheitsgrundrecht des Art. Gleichwohl zitiert das RPflG dieses durch die genannte Vorschrift des RPflG eingeschränkte Grundrecht nicht. SOG In den Vorschriften des nds. SOG werden die Freiheitsgrundrechte des Art. Gleichwohl zitiert das nds. SOG eingeschränkte Grundrecht aus Art. 1 Satz 2 GG noch andere Vorschriften des Bonner Grundgesetzes vor. Zum einen dürfen diese ungültigen Gesetze weder von der zweiten Gewalt noch von den Gerichten angewandt werden, zum anderen müssen die Gerichte diese Gesetze gemäß Art. « Gemäß Art. Eine Teilnichtigkeit sehen auch hier weder Art. Das hat zur Folge, dass alle Entscheidungen des BVerfG zum Zitiergebot gemäß Art. 1 Satz 3 GG unwirksam sind. Bildergalerie Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5 Auszug aus dem Inhalt: 1 Günter Plath Richter i. 1 Satz 2 GG und 80 Abs. 1, Satz 1 und 2 GG Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 1 Satz 2 GG und Art. Auflage, Art. III 2c - IV 3a, S. Entgegen anders lautenden Behauptungen unterliegt selbstverständlich auch das vorkonstitutionelle Recht im Fall von Grundrechtseinschränkungen dem Zitiergebot gemäß Art. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 1 GG (Ehe und Familie), Art. 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt. 2 GG (Freiheit der Person - Unverletzlichkeit der Person), Art. Gleichwohl zitiert die AO in § 413 die durch die genannten Vorschriften der AO eingeschränkten Grundrechte der Art. 1 GG nicht. Gleichwohl zitiert die Schiffsregisterordnung dieses durch die genannte Vorschrift der Schiffsregister- ordnung eingeschränkte Grundrecht nicht. SOG In den Vorschriften des nds. Gleichwohl zitiert das nds. 1 Satz 2 GG hat die Ungültigkeit eines solchen Gesetzes von Anfang an ex tunc zur Folge, eine Teilnichtigkeit sehen weder Art. Das hat zur Folge, dass alle Entscheidungen des BVerfG zum Zitiergebot gemäß Art. Bildbeschreibung: 1 Günter Plath Richter i. R. Lange Str. 23 27478 Cuxhaven Expertise zu der Frage „Hat bereits die teilweise Missachtung der absolut geregelten... Datum der Veröffentlichung: 2025-05-02T22:38:14 Teile die Botschaft! Teile diesen Artikel in den sozialen Medien: Autor: