GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2021 Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten Inhaltsübersicht: 1 GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2021 LANDGERICHT POTSDAM Stand 01... Allgemeines ................................................... Ist ein Verfahren einer Zivilkammer aufgehoben und zurückver... Die Zuständigkeit wird nach den Buchstaben in alphabetischer... bei gesetzlicher Vertretung der Name der / des Vertretenen, ... Weisen sämtliche Kammern im Kontostand null oder einen Minus... Gehen an einem Tag mehrere Sachen gegen verschiedene Beklagt... Das Präsidium beabsichtigt, bei einem ununterbrochenen Arbei... Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der ersten und zweiten Inst... Verwaltung Beisitzerin: RinLG Wallbaum Rin Dr Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der zweiten Instanz aus Mie... Beck (Arbeitskraftanteil 90%, zgl Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der ersten und zweiten Inst... bb.) des Geschäftsverteilungsplans besteht 2 ZPO, soweit nicht die 1., 8 Dies gilt nicht, wenn a) das frühere Verfahren anders als du... Kurze Zusammenfassung: 1 GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2021 LANDGERICHT POTSDAM Stand 01.01.2021 2 Inhaltsverzeichnis Teil I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung .................................................... Zuständigkeit der Zivilkammern .................................................................................. Allgemeines ................................................................................................................... Regeln für die Zuweisung nach dem Turnus .................................................................. Strafkammer .....................60 Teil V. 1 Satz 3 GVG. Bereits aufgrund eines früheren Geschäftsverteilungsplans begründete Zuständigkeiten bleiben bestehen, soweit in diesem Geschäftsverteilungsplan keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wird. Kollisionsregelung Ist ein Richter / eine Richterin Mitglied in mehreren Kammern, so geht die Tätigkeit in einer Strafkammer allen anderen Tätigkeiten vor. Ist ein Verfahren einer Zivilkammer aufgehoben und zurückverwiesen worden, die nicht mehr besteht, ist die Zivilkammer mit der nächstfolgenden Ziffer zuständig, sofern eine solche nicht besteht, die mit der geringsten Ziffer. gilt entsprechend. Sachzusammenhang (sachlich oder rechtlich): Die Zuständigkeit einer Kammer wird begründet: a. Die Zuständigkeit wird nach den Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge bestimmt. Für die maßgeblichen Anfangsbuchstaben ist bestimmend: a. Bei einer Firma (§ 15 HGB) ist der Familienname maßgeblich, sofern dieser im Rubrum der Klageschrift genannt ist; anderenfalls gelten die Regelungen wie bei juristischen Personen; b. bei gesetzlicher Vertretung der Name der / des Vertretenen, bei Beteiligung der Insolvenz- bzw. Zivilkammer: 3,45 Richter, Turnuslänge 35 Punkte 2. Eine eventuelle Korrektur der Wertigkeit ist von der Eingangsgeschäftsstelle vorzunehmen; dafür ist die Akte an die Eingangsgeschäftsstelle zurückzuleiten. Weisen sämtliche Kammern im Kontostand null oder einen Minuswert auf, werden die jeweiligen Turnuslängen in den Durchläufen so lange aufaddiert, bis eine Kammer einen positiven Kontostand aufweist. d) Verfahren aus besonderen Sachgebieten werden der Kammer unter Anrechnung auf den Kontostand der Turnusverteilung zugewiesen. Sie werden zu Beginn des nachfolgenden Arbeitstages wie folgt geordnet: - Verfahren mit Spezialzuständigkeiten, einschließlich Berufungen und Beschwerden - allgemeine Turnussachen 12 Die Nacherfassung von Eingängen an dienstfreien Tagen (Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage, dienstfreie Arbeitstage) ist am nachfolgenden Arbeitstag vorzunehmen. Gehen an einem Tag mehrere Sachen gegen verschiedene Beklagte desselben Familiennamens ein, so bestimmt sich ihre Reihenfolge nach den Vornamen der Beklagten. g) Der Kammer, die nach den Zuständigkeitsregeln Sachen zu übernehmen hat, werden diese von der Eingangsgeschäftsstelle auf den Kontostand der Turnusverteilung angerechnet (Bonus = Abzug von Punkten); bei der abgebenden Kammer werden diese Sachen von der Eingangsgeschäftsstelle als nicht zugeteilt registriert (Malus = Aufrechnung von Punkten). j) Ist eine Kammer nicht zuständig, leitet sie die Sache der erkennbar zuständigen Kammer mit der Bitte um Übernahme zu. Das Präsidium beabsichtigt, bei einem ununterbrochenen Arbeitsausfall einer Richterin oder eines Richters von mehr als vier Wochen infolge Krankheit, Beschäftigungsverbot, Mutterschutz oder Elternzeit dies bei der Zuteilung von Verfahren zu berücksichtigen. Zivilkammer. Zivilkammer Zuständigkeit: a. Die mit lit. in Zusammenhang stehenden Beschwerden; diese Zuständigkeit geht der Zuständigkeit anderer Kammern vor. Beschwerden in Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungssachen einschließlich Befangenheitssachen (§ 46 Abs. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der ersten und zweiten Instanz aa. aus dem Gebiet des Firmenrechts, des Rechts der berühmten Marke und aus gesetzlichen Rechtsverhältnissen, die den Schutz der Warenbezeichnung und Geschmacksmuster betreffen, aus dem Gebiet des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie solche, die sich aus Artikel 81 oder 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder aus den Artikeln 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ergeben, bb. Beschwerden in Gesamtvollstreckungssachen und insolvenzrechtlichen Streitigkeiten gemäß § 6 InsO; diese Zuständigkeit geht der Zuständigkeit anderer Zivilkammern vor. Verwaltung Beisitzerin: RinLG Wallbaum Rin Dr. Berdin Vertretung: 1. über Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind (außer den aktien- und kartellrechtlichen Streitigkeiten, Streitigkeiten nach dem Unterlassungsklagegesetz oder dem UWG, nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz und gemäß § 71 Abs. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der zweiten Instanz aus Mietverhältnissen über Räume und Pachtverhältnissen, auch soweit die Ansprüche gegen einen Bürgen / eine Bürgin geltend gemacht werden. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der ersten Instanz nach dem Turnus (siehe Teil II. Zivilkammer) Stellvertreter: RiLG Dr. Beck (Arbeitskraftanteil 90%, zgl. Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren, soweit nicht eine andere Kammer eine Spezialzuständigkeit hat, aus den Amtsgerichtsbezirken - Brandenburg an der Havel, - Rathenow, - Luckenwalde, - Nauen und - Zossen. Zivilkammer fallen. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der ersten und zweiten Instanz einschließlich der Beschwerdeverfahren aus Grundpfandrechten (einschließlich Vollstreckungsgegenklagen), soweit der/die Grundpfandrechtsgläubiger/in eine Bank ist oder war. Ausgenommen sind: Ansprüche, für die eine Spezialzuständigkeit der 6. Zivilkammer gemäß Teil C. bb.) des Geschäftsverteilungsplans besteht. 32 Besetzung: Vorsitzender: VRiLG Boecker (Arbeitskraftanteil 50%, zgl. Güterichterin) Beisitzerinnen: RinLG Knorr (Arbeitskraftanteil 50%, zgl. 2 ZPO, soweit nicht die 1., 8. c) Alle nicht besonders zugewiesenen Beschwerdeverfahren. A.) gelten entsprechend für die Kammern für Handelssachen, soweit sich nicht aus diesem Abschnitt (Teil III.) etwas anderes ergibt. Dies gilt nicht, wenn a) das frühere Verfahren anders als durch streitige Entscheidung erledigt wurde oder b) seit der den Rechtszug beendenden Entscheidung bereits mehr als zwei Jahre verstrichen sind oder c) der / die an der den Rechtszug beendenden Entscheidung beteiligte Vorsitzende nicht mehr Mitglied der zuerst mit dem Sachverhalt befassten Kammer ist. Auszug aus dem Inhalt: 1 GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2021 LANDGERICHT POTSDAM Stand 01.01.2021 2 Inhaltsverzeichnis Teil I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung .................................................... Allgemeines ................................................................................................................... Die Geschäfte in Zivilsachen werden nach Spezialzuständigkeiten und nach vorgeschalteten Turnusziffern verteilt. Fehlen in Antrags- oder Klageschrift oder sonst bei Eingang des Verfahrens Angaben zum Ort des Bauwerks, richtet sich die Zuständigkeit nach dem allgemeinen Gerichtsstand der / des Beklagten als angenommenem Ort des Bauwerks, bei 7 mehreren Beklagten der / des Beklagten zu 1; die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Ort des Bauwerks geht vor, Ziffer 3 gilt entsprechend. Sieht dieser Geschäftsverteilungsplan vor, dass sich die Zuständigkeit aus dem Buchstaben einer / eines Beteiligten ergibt, sind sofern nicht Abweichendes geregelt ist in allen Verfahren die Anfangsbuchstaben des Namens der / des Beklagten maßgebend. bei juristischen Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: aa. Zivilkammer teil. Zivilkammer: 3,45 Richter, Turnuslänge 35 Punkte 2. Eine eventuelle Korrektur der Wertigkeit ist von der Eingangsgeschäftsstelle vorzunehmen; dafür ist die Akte an die Eingangsgeschäftsstelle zurückzuleiten. j) Ist eine Kammer nicht zuständig, leitet sie die Sache der erkennbar zuständigen Kammer mit der Bitte um Übernahme zu. Zivilkammer. Die mit lit. in Zusammenhang stehenden Beschwerden; diese Zuständigkeit geht der Zuständigkeit anderer Kammern vor. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der ersten und zweiten Instanz einschließlich der Beschwerdeverfahren über aa. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten der ersten Instanz nach dem Turnus (siehe Teil II. Verwaltung) Vertretung: 4. Ausgenommen sind: Ansprüche, für die eine Spezialzuständigkeit der 6. 32 Besetzung: Vorsitzender: VRiLG Boecker (Arbeitskraftanteil 50%, zgl. Güterichterin) Beisitzerinnen: RinLG Knorr (Arbeitskraftanteil 50%, zgl. Bildbeschreibung: 1 GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2021 LANDGERICHT POTSDAM Stand 01.01.2021 Datum der Veröffentlichung: 2025-05-02T22:38:22 Teile die Botschaft! Teile diesen Artikel in den sozialen Medien: Autor: Sina, Anja (LG P)