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Informatíon über Legalisierungen

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Dein Artikel ist in deutscher Sprache geschrieben

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Dokumente legalisieren, wer

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Dokumente legalisieren, wer

Hauptthemen des einzigartigen Inhaltes:    

Abkommen ✓ Dokument ✓ Angelegenheiten ✓ Dokumente ✓ Ministerium ✓ Zusammenarbeit ✓ Weg ✓ Legalisierung ✓ Unterschriften ✓ Spanien ✓ Behörde ✓ Apostille ✓ Gültigkeit ✓ Ausländische ✓ Verfahren

Zusammenfassung:    

Falls keine internationalen Abkommen, Verträge oder Vereinbarungen bestehen, müssen solche Legalisierungen, je nach dem, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde, nach einem der beiden folgenden Verfahren vorgenommen werden: a. Haager Apostille. Je nach der Art der öffentlichen Urkunde, die in Spanien zu legalisieren ist, gibt es folgende Legalisierungsarten: Gerichtsweg: Dieser Weg wird für gerichtliche Dokumente verwendet (richterliche Entscheidungen, Verfügungen, Urteile, Gerichtsakten von Prozess- und Zeugenhandlungen aller Art, die von den Gerichtssekretären ausgestellt werden) und für Urkunden, die sich auf den Familienstand beziehen (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Bescheinigungen zur Ehefähigkeit, Lebensbescheinigung, Personenstandsurkunde, etc. ). Danach geht es im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit weiter und zuletzt in der diplomatischen/ konsularischen Vertretung des Landes, in dem das Dokument Gültigkeit haben soll.

Artikel Inhalt:    

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Falls keine internationalen Abkommen, Verträge oder Vereinbarungen bestehen, müssen solche Legalisierungen nach einem der beiden Verfahren vorgenommen werden. Der Stempel mit der Apostille, der von der zuständigen Behörde des Staates aus dem Land ausgestellt wurde, ist die einzige Formalität, die für dokumente aus den Unterzeichnerstaaten gefordert wird. Die Apostille ist direkt und bei jeder Behörde in Spanien gültig. Dieses Verfahren wird für die Legalisierung von ausländischen standesamtlichen, notariellen und verwaltungsmäigen Dokumenten aus Ländern angewendet, die das Abkommen von Den Haag nicht mit unterzeichnet haben. Die einzige Formalität, die zur Bescheinigung der Echtheit einer Unterschrift, der Eigenschaft, in der Unterzeichner eines öffentlichen Dokuments aufgetreten ist, ist die „Apostille“, die von der zuständigen Behörde des Staates ausgestellt wird. hnlich wie bei vielen anderen Urkunden ist es auch in der englischen Urkunde üblich, dass die deutsche Regierung die Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika abschließt. Dokumente von einer Behörde oder einem Beamten, die mit einer staatlichen Gerichtsbarkeit in Verbindung stehen, einschließlich von Ministerien oder von einem Justizsekretär, -beamten oder gerichtsvollzieher. Dokumente mit notarieller Beglaubigung und privaten Urkunden, deren Unterschriften notariell beglaubigt worden sind, ob von den Behörden und Beamten der Zentralregierung ausgestellt wurden (einschließlich Zentralstandesamt). Bezüglich der öffentlichen dokumente der übrigen Regierungsbehörden können diejenigen, die an der Ausstellung der Apostille interessieren, nach freier Wahl für Verfahren 1) oder 2) entscheiden. Diplomatische Legalisierung Sie wird in den restlichen Ländern, die nicht das Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961 unterzeichnet haben, angewandt. Je nach der Art der öffentlichen Urkunde, welche in Spanien zu legalisieren ist, gibt es folgende Rechtsisierungsarten: Gerichtsweg: Dieser Weg wird für gerichtliche Dokumente verwendet (richterliche Entscheidungen, Verfügungen und Urteile, Gerichteakten von Prozess- und Zeugenhandlungen aller Art. Diese werden von den Gerichtensekretären ausgestellt werden). In Spanien gilt dies für öffentliche Urkunden, Notariatsprotokolle und im Allgemeinen für jedes Dokument, das von einem Notar beurkundet wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Abschrift handelt, sowie für notarielle Legitimierungen und Legalisierungen von Unterschriften. Dokumente der Allgemeinen Staatsverwaltung und ihrer autonomen Organismen reichen von der Zuständigen Notariatskammer über das Justizministerium bis hin zum Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit. Das Spanische Staatsanzeiger Nr. 94 vom 19. April 1990 erlässt eine akkreditierte diplomatische Vertretung. In jedem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit müssen die zuständigen Dienste in jeder regionalen Verwaltungsstelle eine anerkannte Unterschrift für ihre spätere Legalisierung haben. Diese wird in dem Organismus vorgenommen, der in der jeweiligen Vorschrift festgelegt ist. Die Generaldirektion für Komunalverwaltung ist ein Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit zur Anerkennung, dessen Unterschrift bei der diplomatischen/ konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Dokumente Gültigkeit haben, anerkannt wird. Bescheinigungen von Grundbüchern und Handelsregistern, von Berufskammermitgliedern (rzte, Tierärzten, etc. ), Kammern Industrie-, Schiffarts- und Buchkammern sowie Bankwesen (Spanische Staatsbank und Bankinstitute) werden über den „notariellen Weg“ legalisiert. Für die Legalisierung von Unterschriften auf solche Dokumente erhalten Sie Auskunft beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit.
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Quellenangabe:    

http://www.exteriores.gob.es/Consulados/DUSSELDORF/de/ServiciosConsulares/Paginas/Legalizaciones.aspx

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